Die Abrechnung erfolgt ausschließlich privat und direkt mit dem/r Klienten/in. Das Honorar ist

im Anschluss an jede Sitzung bar (bei online-Sitzungen per Überweisung) zu entrichten.

Prinzipiell ist jede/r Klient/in zunächst Selbstzahler unabhängig ob die entsprechende

Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Du erhälst eine Quittung oder bei Bedarf eine

Rechnung zur Einreichung bei Deiner Versicherung.

Eine Absage bis 48 Stunden vor Terminbeginn ist kostenfrei. Im Falle einer Absage bis zum

Vorabend des Termins, ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden

Terminabsage und Terminversäumung ist das gesamte Honorar zu begleichen.

Privat: Die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie

können ganz oder zum Teil erstattet werden. Da die Leistungen der zahlreichen Versicherungen

sehr unterschiedlich sind, informiere Dich bitte bei Deiner Versicherung, ob und welche

Leistungen erstattungsfähig sind.

Gesetzlich: Die Behandlungskosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

  • Keine Wartezeiten, die Beratung kann sofort beginnen.
  • Es wird keine Diagnose an Deine Krankenkasse übermittelt.
  • Keine Formalitäten (z.B. bei Abschluss von Zusatzversicherungen, bei Bewerbungen für den Staatsdienst u.ä.).
  • Du entscheidest selbst über den Umgang mit Deinen vertrauten Informationen und Daten.
  • Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.